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3. Für Immobilieneigentümer: Wieder ein positives erstinstanzliches Urteil in Sachen kürzere Nutzungsdauer beim Gebäude

Ausweislich der gesetzlichen Vorschrift in § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können anstelle der Absetzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG die der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes entsprechenden Absetzungen für Abnutzung (kurz: AfA) angenommen werden. Nutzungsdauer in diesem Zusammenhang ist dabei der Zeitraum, in dem das Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung...
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2. Für Immobilieneigentümer: Erweiterte Kürzung beim Verkauf des letzten Grundstücks

In einem aktuellen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof muss dieser klären, ob eine Gesellschaft noch in den Genuss der erweiterten Gewerbesteuerkürzung gelangen kann, wenn sie für einen Tag im Jahr lediglich noch zinslose Bankguthaben, also keinerlei andere (schädliche) Tätigkeiten ausführt. Das Finanzgericht Münster hatte hier in seinem Urteil vom 27.10.2022 unter dem Aktenzeichen 10 K 3572/18...
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1. Alle Steuerpflichtigen: Vermietung von Ferienwohnungen als Gewerbebetrieb

Das erstinstanzliche Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte in einer Entscheidung vom 20.12.2017 unter dem Aktenzeichen 3 K 342/14 in der Vermietung von Ferienwohnungen in einem speziellen Fall einen Gewerbebetrieb erkannt. Der wesentliche Grund für diese Entscheidung: Der Steuerpflichtige hatte drei Ferienwohnungen an eine nicht mit ihm verbundene Vermittlungsgesellschaft überlassen. Diese Gesellschaft kümmerte sich um die Ferienwohnungen und...
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8. Für Unternehmer: Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen

Mit Urteil vom 4.5.2023 hat das erstinstanzliche Finanzgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 9 K 1987/21 G, F entschieden, dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen sind. Die Gewerbesteuer als ertragsorientierte Objektsteuer knüpft unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Betriebsinhabers an den Gewerbebetrieb als Steuerobjekt an und berührt nicht die Privatsphäre des Steuersubjekts und auch nicht diejenige...
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7. Für Vermieter: Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietung eines Grundstücks samt Betriebsvorrichtungen

Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 4 Nummer 12 a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken von der Umsatzsteuer befreit. Dies ist die Grundregel. Ausweislich § 4 Nummer 12 Satz 2 UStG ist hingegen die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

6. Für Unternehmer: Geleistete Anzahlung als Verwaltungsvermögen

Sowohl die schenkweise Übertragung von Betriebsvermögen als auch die Übertragung von Todes wegen kann im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer begünstigt sein. Zunächst einmal ist dabei zu prüfen, ob überhaupt begünstigungsfähiges Betriebsvermögen vorliegt. Dies ist insbesondere Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Beteiligungen an Mitunternehmerschaften und Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die unmittelbare Beteiligung mehr als 25%...
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5. Für alle Steuerpflichtigen: Erbfallkostenpauschale auch für den Nacherben!

Sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe verwirklichen den Besteuerungstatbestand für einen Erwerb von Todes wegen. Der Anfall der Nacherbschaft gilt grundsätzlich als Erwerb vom Vorerben. Während zivilrechtlich der Vorerbe und der Nacherbe zwar nacheinander, aber beide vom ursprünglichen Erblasser erben, gilt erbschaftsteuerrechtlich der Vorerbe als Erbe. Sein Erwerb unterliegt in vollem Umfang und ohne...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

4. Für alle Steuerpflichtigen: Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen bei Verletzung des subjektiven Nettoprinzips

Sachliche Billigkeitsgründe, die zu einer abweichenden (also meist geringeren) Steuerfestsetzung führen können, liegen vor, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage, wenn er sie denn geregelt hätte, im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte. Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Steuergesetzen...
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3. Für alle Steuerpflichtigen: Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

Vor dem Bundesfinanzhof war streitig, ob der trennungsbedingte Verkauf einer Immobilie noch unter einen Befreiungstatbestand des privaten Veräußerungsgeschäftes fällt. Im Sachverhalt erwarben die Eheleute im Jahr 2008 ein Objekt im hälftigen Miteigentum. Im Jahr 2015 zog der Ehemann aus. Im Folgejahr kam es zur Ehescheidung und die Ex-Frau drohte ihrem Ex-Mann mit einer Zwangsversteigerung, falls...
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2. Für alle Steuerpflichtigen: Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims

Unter dem Aktenzeichen II R 27/23 muss sich der Bundesfinanzhof mit der Frage beschäftigen, welche Flächen im Zusammenhang mit der Steuerbegünstigung für das Familienheim als begünstigtes Vermögen zu berücksichtigen sind. Die Frage zielt insbesondere darauf ab, was geschieht, wenn es sich um eine Gemengelage von benachbarten Flurstücken handelt. Das erstinstanzliche Niedersächsische Finanzgericht hat insoweit mit...
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