Mandantenbrief April 2025

Strafverteidigungskosten als Werbungskosten, Steuergeheimnisses, Finanzbehörde, Steuerbescheiden, Verwaltungsvermögen, Werbungskosten, Überzahlerbescheinigung, Gewerbesteuerkürzung, Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen
Arbeitszimmer

1. Für alle Steuerpflichtigen: Zum Abzug von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten

Die steuerliche Behandlung von Strafverteidigungskosten ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Insbesondere stellt sich...
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2. Für alle Steuerpflichtigen: Zur Verletzung des Steuergeheimnisses bei denkmalgeschützten Immobilien

Die steuerliche Behandlung von Sanierungskosten bei der Anschaffung denkmalgeschützter Immobilien sorgt immer wieder für Streit...
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3. Für alle Steuerpflichtigen: Änderung eines Steuerbescheids bei Fehler der Finanzbehörde

Das deutsche Steuerrecht regelt detailliert die Voraussetzungen, unter denen Steuerbescheide geändert werden können. Dabei gibt...
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4. Für alle Steuerpflichtigen: Zum Zugang von Steuerbescheiden

Die Regelungen zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden sind grundsätzlich sehr genau, insbesondere zur Frage, wann ein...
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5. Für Erben: Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen

Die steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaftsteuer stellt eine der zentralen und zugleich...
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Willitzer_Baumann_Schwed-Mandantenbrief-Steuer-Arbeitszimmer.

6. Für Arbeitnehmer: Werbungskosten für das Arbeitszimmer und haushaltsnahe Dienstleistungen

Das steuerliche Abzugsrecht für Werbungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen sorgt leider sehr häufig für Auseinandersetzungen zwischen...
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7. Für GmbHs: Erteilung einer sogenannten »Überzahlerbescheinigung«

Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen wirft insbesondere bei Holdingkapitalgesellschaften mit einer strukturellen Überzahlersituation immer wieder...
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8. Für Immobiliengesellschaften: Zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung

Die steuerliche Behandlung von Immobilienverwaltungsgesellschaften im Kontext der Gewerbesteuer birgt oft Konfliktpotenzial, insbesondere wenn es...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

9. Für Betriebe: Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen

Die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen hört sich zwar grundsätzlich gut an, beschert den Beteiligten...
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Steuertermine April 2025

10.04.2025
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.04. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Steuertermine Mai 2025

Vorschau
12.05.2025
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.05. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

15.05.2025
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.05. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

 

 

 

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

April 2025

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für April ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 28.4.2025.

Hinweis

Die in diesem Mandantenbrief enthaltenen Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsschreibens kann daher nicht übernommen werden.