Mandantenbrief Dezember 2023

Hausnotrufsystem, erbschaftsteuerliche Befreiung, Veräußerungsgeschäft, Steuerfestsetzung, Erbfallkostenpauschale, Verwaltungsvermögen, Vermietung eines Grundstücks samt Betriebsvorrichtungen, Erstattungszinsen

1. Für alle Steuerpflichtigen: Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem bringen keine Steuerermäßigung

Wer bei vorgenannter Überschrift meint, dass diese Aussage falsch ist, muss leider genau hinschauen. Tatsächlich...
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2. Für alle Steuerpflichtigen: Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims

Unter dem Aktenzeichen II R 27/23 muss sich der Bundesfinanzhof mit der Frage beschäftigen, welche...
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3. Für alle Steuerpflichtigen: Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

Vor dem Bundesfinanzhof war streitig, ob der trennungsbedingte Verkauf einer Immobilie noch unter einen Befreiungstatbestand...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

4. Für alle Steuerpflichtigen: Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen bei Verletzung des subjektiven Nettoprinzips

Sachliche Billigkeitsgründe, die zu einer abweichenden (also meist geringeren) Steuerfestsetzung führen können, liegen vor, wenn...
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5. Für alle Steuerpflichtigen: Erbfallkostenpauschale auch für den Nacherben!

Sowohl der Vorerbe als auch der Nacherbe verwirklichen den Besteuerungstatbestand für einen Erwerb von Todes...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

6. Für Unternehmer: Geleistete Anzahlung als Verwaltungsvermögen

Sowohl die schenkweise Übertragung von Betriebsvermögen als auch die Übertragung von Todes wegen kann im...
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Taschenrechner

7. Für Vermieter: Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietung eines Grundstücks samt Betriebsvorrichtungen

Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 4 Nummer 12 a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist die...
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8. Für Unternehmer: Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen

Mit Urteil vom 4.5.2023 hat das erstinstanzliche Finanzgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 9 K 1987/21...
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Steuertermine Dezember

11.12.2023
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer 
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer 
  • Körperschaftsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.12. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Steuertermine Januar 2024

Vorschau
10.01.2024
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer 
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.01. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

Dezember 2023

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Dezember ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.12.2023.

 Alle Angaben ohne Gewähr.