Mandantenbrief Dezember 2024

Weiterleitung an den Bevollmächtigten, Abgrenzung von Leibrente, Buchwertübertragungsmöglichkeiten, Gewerbeertragskürzung, Begünstigung von Betriebsvermögen, Herstellungskosten, Klagerücknahme, Kindergeldanspruch für Stiefkinder

1. Für alle Steuerpflichtigen: Zur wirksamen Bekanntgabe durch Weiterleitung an den Bevollmächtigten

Die Frage, wie und unter welchen Voraussetzungen Vollmachten für steuerliche Angelegenheiten elektronisch an die Finanzbehörden...
Mehr lesen

2. Für alle Steuerpflichtigen: Zur Abgrenzung von Leibrente und dauernde Last

Die steuerliche Unterscheidung zwischen Leibrente und dauernder Last ist ein komplexes und zugleich überaus praxisrelevantes...
Mehr lesen

3. Für Unternehmer: Erweiterung der Buchwertübertragungsmöglichkeiten durch das Bundesverfassungsgericht

Die Regelung des § 6 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) spielt eine wichtige gestalterische Rolle...
Mehr lesen

4. Für Grundstücksunternehmen: Wegfall der erweiterten Gewerbeertragskürzung wegen Oldtimer-Fahrzeugen als Anlage

Die erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) ist eine...
Mehr lesen

5. Für Erben und Beschenkte: Positive Entscheidung zur steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen

Das Thema der steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist aus...
Mehr lesen

6. Für Immobilieneigentümer: Anschaffungsnahe Herstellungskosten nach einem Brand

Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind ausweislich der gesetzlichen Vorschrift in § 6 Abs. 1 Nr. 1a des...
Mehr lesen

7. Für Steuerberater: Auch die Klagerücknahme via beSt!

Im Steuerrecht müssen Schriftsätze und Klagen seit dem 1. Januar 2023 von Steuerberatern zwingend über...
Mehr lesen

8. Für (Stief-)Eltern: Kindergeldanspruch für Stiefkinder

Kann ein Stiefelternteil auch noch nach der Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft weiterhin Anspruch auf...
Mehr lesen

Steuertermine Dezember 2024

10.12.2024
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.12. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Steuertermine Januar 2025

Vorschau
10.01.2024
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.01. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

Dezember 2024

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Dezember ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.12.2024.