Mandantenbrief Februar 2025

Verlustfestellungsbescheid und Steuerbescheid, Kosten des Insolvenzenzverfahren, Gewerbebetrieb, Privatvergnügen, Schenkungsteuerbescheids, Anspruchsvorrang beim Kindergeld, Grundstückshandel, Investitionsabzugsbetrag,

1. Für alle Steuerpflichtigen: Zum Verhältnis von Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid

Ist der Altersentlastungsbetrag nach § 24a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei der Berechnung des verbleibenden Verlustvortrags...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

2. Für alle Steuerpflichtigen: Kosten des Insolvenzenzverfahrens keine Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung

Insolvenzverfahren haben tiefgreifende finanzielle Folgen für betroffene Personen und Unternehmen. Dabei stellt sich häufig die...
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3. Für Unternehmer: Anforderungen an den einheitlichen Gewerbebetrieb

Mit Urteil vom 29.11.2023 hat sich das Finanzgericht Münster unter dem Aktenzeichen 13 K 986/21...
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4. Für Influencer und Co: Klamotten und Accessoires bleiben Privatvergnügen

Mal wieder geht es in der hier zu besprechenden Entscheidung um die Frage, ob die...
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Geschaeftsfrauen-am-Tisch-Planen

5. Für Schenker und Beschenkte: Zur Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids

Im folgenden Urteil Fall ging es um die steuerliche Problematik eines Schenkungsteuerbescheids und dessen Wirksamkeit....
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6. Für Pflegeeltern: Anspruchsvorrang beim Kindergeld für den am Monatsanfang Berechtigten

Der Streitfall dreht sich um die Frage der Kindergeldberechtigung für ein Pflegekind im Dezember 2020...
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7. Für Immobilienunternehmen: Keine erweiterte Kürzung bei Grundstückshandel aufgrund städtebaulichem Veräußerungszwang

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) ist für...
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8. Für Betreiber eine Photovoltaikanlage: Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage

Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen hat in den letzten Jahren durch gesetzliche Änderungen erhebliche Veränderungen...
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Steuertermine Februar 2025

10.02.2025
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.02. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

17.02.2025
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 20.02. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Steuertermine März 2025

Vorschau
10.03.2025
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.03. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

Februar 2025

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Februar ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 26.2.2025.