Mandantenbrief Januar 2024

Vermietung von Ferienwohnungen, Verkauf Grundstück, kürzere Nutzungsdauer beim Gebäude, Erbfallkostenpauschale, Schenkungsteuer, Pokern als Beruf, Arbeitsplatzverlust, Darlehensforderung

1. Alle Steuerpflichtigen: Vermietung von Ferienwohnungen als Gewerbebetrieb

Das erstinstanzliche Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte in einer Entscheidung vom 20.12.2017 unter dem Aktenzeichen 3 K...
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2. Für Immobilieneigentümer: Erweiterte Kürzung beim Verkauf des letzten Grundstücks

In einem aktuellen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof muss dieser klären, ob eine Gesellschaft noch in...
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3. Für Immobilieneigentümer: Wieder ein positives erstinstanzliches Urteil in Sachen kürzere Nutzungsdauer beim Gebäude

Ausweislich der gesetzlichen Vorschrift in § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können...
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4. Für Vermächtnisnehmer: Inanspruchnahme der Erbfallkostenpauschale

Aus zivilrechtlicher Sicht ist es eine erhebliche Unterscheidung, ob man Erbe oder Vermächtnisnehmer wird. Steuerrechtlich...
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5. Für Unternehmer: Keine Regelverschonung bei vorherigem Antrag auf Optionsverschonung bei der Schenkungsteuer

Betriebsvermögen ist im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer durchaus begünstigt, zumindest grundsätzlich. Ob es am...
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6. Für alle Steuerpflichtigen: Pokern als Beruf

Schon mit Urteil vom 16.19.2015 hat der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X R 43/12 klargestellt,...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

7. Für Arbeitnehmer: Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund des Arbeitsplatzverlusts

Sind im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so ist nach § 34 Abs. 1...
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8. Für GmbH-Gesellschafter: Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Ausweislich des Urteils des Bundesfinanzhofs in München vom 22.2.2023 unter dem Aktenzeichen I R 27/20...
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Steuertermine Januar

10.01.2024
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer 
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.01. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Steuertermine Februar 2024

Vorschau
12.02.2024
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer 
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.02. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

15.02.2024
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.02. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

Januar 2024

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Januar ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 29.01.2024.