Mandantenbrief Januar 2025

Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags, Finanzkontenaustausch, Miterbenanteils, Mitarbeiterbeteiligung, Besteuerung eines betagten Vermächtnisses, Rechtsverfolgungskosten, Zweitwohnungssteuer, Ausgleich von Verlusten
Mandantenbrief WBS Gruppe

1. Für alle Steuerpflichtigen: Steuerliche Behandlung der Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags

Im vorliegenden Fall ging es um die steuerliche Behandlung von Nutzungsersatz, der im Rahmen der...
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2. Für alle Steuerpflichtigen: Automatischer Finanzkontenaustausch geht verfassungsrechtlich wohl in Ordnung

Im folgenden Streitfall hatte sich der Bundesfinanzhof mit der steuerlichen Problematik des automatischen Finanzkonten-Informationsaustauschs und...
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3. Für Erbengemeinschaften: Anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks beim Erwerb eines Miterbenanteils

Die steuerliche Behandlung von privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist seit jeher...
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4. Für Arbeitnehmer: Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein Arbeitslohn

Im Bereich der Besteuerung von Arbeitslohn stellt sich immer wieder die Frage, ob bestimmte Vorteile,...
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Schreibtisch mit Unterlagen, einem Taschenrechner und einer Brille

5. Für Erben: Zur Besteuerung eines betagten Vermächtnisses im Rahmen der Jastrowschen Klausel beim Berliner Testament

In dem hier behandelten Fall ging es um die steuerliche Behandlung eines sogenannten Berliner Testaments,...
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6. Für Diensthabende: Zum Abzug von Rechtsverfolgungskosten

In einem aktuellen Fall vor dem Bundesfinanzhof in München ging es um die steuerliche Abzugsfähigkeit...
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7. Für Arbeitnehmer: Zweitwohnungssteuer bei der doppelten Haushaltsführung

Im vorliegenden Fall geht es um die steuerliche Behandlung der Zweitwohnungsteuer im Rahmen einer doppelten...
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8. Für Selbstständige: Ausgleich von Verlusten aus selbständiger Tätigkeit mit eng verzahnten Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

Regelmäßig ist die steuerliche Behandlung von Verlusten aus selbständiger Tätigkeit ein Streitthema mit dem Fiskus,...
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Steuertermine Januar 2025

10.01.2025
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.01. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Steuertermine Februar 2025

Vorschau
10.02.2025
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.02. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

17.02.2025
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 20.02. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

Januar 2025

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Januar ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 29.1.2025.