Mandantenbrief Oktober 2024

Nachlassverbindlichkeiten, Steuerverkürzung, elektronischen Einspruchseinlegung,Unterkunftskosten, gewerblichen Beteiligungseinkünften, Anschaffungskosten, Steuerbarkeit, Grundsteuererlasses, Zahlungen des Arbeitnehmers

1. Für alle Steuerpflichtigen: Nachträgliche Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 26.7.2023 unter dem Aktenzeichen II R 5/21 befasst sich...
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2. Für alle Steuerpflichtigen: Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der Grunderwerbsteuer

In dem Fall, der der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 16.5.2023 unter dem Aktenzeichen II R...
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3. Für alle Steuerpflichtigen: Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung

Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 355 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) ist...
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4. Für Arbeitnehmer: Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 1...
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5. Für Personengesellschaften: Abfärbung bei gewerblichen Beteiligungseinkünften

Das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 5.9.2023 unter dem Aktenzeichen IV R 24/20 behandelt die Anwendung...
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6. Für GmbH-Gesellschafter: Zur Höhe nachträglicher Anschaffungskosten für Darlehen nach § 17 Abs. 2a EStG

Im Mittelpunkt der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 18.7.2023 unter dem Aktenzeichen IX R 21/21 steht...
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7. Für Unternehmer: Steuerbarkeit von Sachzuwendungen an Privatkunden

Mit Urteil vom 9.8.2023 hat der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 10/21 klargestellt, dass...
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8.Für Immobilieneigentümer: Zwei beispielhafte Entscheidungen zur Ablehnung des Grundsteuererlasses

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit seiner Entscheidung vom 17.10.2023 unter dem Aktenzeichen 5 K 350/23.KO...
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9. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz

Die im Folgenden besprochene Entscheidung ist zwar bis auf Weiteres nur die eines erstinstanzlichen Gerichts...
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Steuertermine Oktober

10.10.2024
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.10. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

 

 

Steuertermine November 2024

Vorschau
11.11.2024
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.11. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

 

15.11.2024
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.11. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

Oktober 2024

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Oktober ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 29.10.2024.

In Bundesländern, in denen der 31.10. (Reformationstag) ein Feiertag ist, verschiebt sich der Abgabe-/Zahlungstermin auf den 28.10.2024 (Montag).