Wirtschaftsprüfung

Wir sind Ihre Ansprechpartner für gesetzliche und freiwillige Konzern- und Jahresabschlussprüfungen sowie für andere betriebswirtschaftliche Prüfungen. Dabei greifen wir auf die gesamte Expertise der WBS Gruppe zurück, um höchsten Qualitätsanforderungen gerecht zu werden. Sie profitieren von individuellen und interdisziplinären Lösungen.

Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen

Wir sind als gesetzliche Abschlussprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen und dadurch berechtigt, gesetzliche Pflichtprüfungen durchzuführen. Neben Jahresabschlussprüfungen nehmen wir auch Konzernabschlussprüfungen vor und verfügen über Erfahrungen in einer Vielzahl von Branchen.

Durch den gezielten Einsatz unseres Fachpersonals stellen wir sicher, dass unser Prüfungsvorgehen jederzeit den höchsten Qualitätsanforderungen entspricht. Dies wird uns regelmäßig durch die verpflichtende externe Qualitätskontrolle bestätigt, in der unser Qualitätssicherungssystem geprüft wird.

Die Abschlussprüfung bringt besondere Anforderungen mit sich. Durch eine individuell abgestimmte Prüfung, steigern wir die Effektivität und Effizienz, reduzieren den zeitlichen Aufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter und stellen eine fristgerechte Leistungserfüllung sicher.

Dabei erhalten Sie mit uns einen ganzjährigen Ansprechpartner, der Sie auch im Rahmen der berufsständischen Vorgaben in steuerlichen, handelsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Sachverhalten berät.

Prüfung und Beratung von kommunalen Unternehmen und Non-Profit-Organisationen

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Jahresabschlussprüfung und Beratung von Eigenbetrieben sowie gemeinnützigen Unternehmen der öffentlichen Hand.

Diese ist bei Eigenbetrieben und Unternehmen in mehrheitlichem Besitz einer Gebietskörperschaft (Bund, Land oder Kommune) um eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zu erweitern. Gerne unterstützen wir Sie bei der Weiterentwicklung der Organisation und bieten konkrete Vorschläge zur Optimierung der Unternehmensprozesse.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im kommunalen Bereich können wir Sie zudem bei steuer- und beihilferechtlichen sowie gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragestellungen beraten.

Betriebswirtschaftliche Prüfungen und Beratung

Als Wirtschaftsprüfer führen wir betriebswirtschaftliche Prüfungen mit dem Ziel durch, dass sich Gesellschafter, Banken, Arbeitnehmer und Stakeholder auf die finanziellen und nicht-finanziellen Informationen verlassen können. Unsere Tätigkeiten umfassen unter anderem:

Verwendungsnachweise

Bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln, u. a. für Investitionsprojekte oder für die E-Mobilität sind Sie als Förderpartner verpflichtet, entsprechende Verwendungsnachweise innerhalb einer festgelegten Frist zu erbringen.

Diese Verwendungsnachweise sind teilweise von Wirtschaftsprüfern zu prüfen und zu bescheinigen. Aufgrund unserer Erfahrungen übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie.

Trennungsrechnung

Gewährte Beihilfen, insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen, sind alle Arten gewährter Vorteile, die grundsätzlich durch eine Begünstigung den Wettbewerb beeinträchtigen können. Durch die Betrauung von Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, kann auf Grundlage des sogenannten Freistellungsbeschlusses das beihilferechtlichen Risiko reduziert werden. Dabei ist es erforderlich mittels Trennungsrechnung sicherzustellen, dass keine Quersubventionierung der weiteren, nicht von der Betrauung umfassten Geschäftstätigkeiten erfolgt.

Aufgrund unserer langjährigen Prüfungserfahrung beraten wir Sie bei beihilferechtlichen Fragestellungen und unterstützen Sie beim Aufsatz einer Trennungsrechnung.

MaBV

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter sind nach § 34c Gewerbeordnung verpflichtet, die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zu beachten. Dabei ist nach § 16 MaBV die Einhaltung der §§ 2 bis 14 MaBV durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen zu lassen.

Wir prüfen die Einhaltung der Vorschriften nach MaBV und erstellen für Sie einen Bericht. Dazu gehören u. a. Vermögensverwaltung, Sicherheitsleistung, Mittelverwendung und Rechnungslegung. Neben dieser MaBV-Prüfung können wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen umfassend zu den Verpflichtungen nach den §§ 2 bis 14 MaBV sowie auch steuerrechtlich beraten.

 

Unternehmensbewertungen

Zu unserem Angebot zählen auch Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 und die interdisziplinäre Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen.

Finance Due Diligence

Die Due Diligence beschreibt eine Sorgfaltsprüfung, die ein Erwerber eines Unternehmens vor der Kaufentscheidung durchführen lässt, um wesentliche kaufpreisbeeinflussende Risiken und Chancen zu identifizieren. Wir prüfen für Sie die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Zielunternehmens. Durch die Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben wir Ihnen wertvolle Hinweise bei der Beurteilung der Ertragskraft des Unternehmens sowie dessen Liquidität und Finanzierungsstruktur.

Gebührenkalkulation

Kommunen sind dazu verpflichtet, für bestimmte Leistungen Gebühren zu erheben, die der Allgemeinheit zugutekommen. Vor dem Hintergrund von geschäftspolitischen Entscheidungen und ihren Auswirkungen im öffentlichen Diskurs, unterstützen wir Sie dabei, dass Ihre Gebührenkalkulation den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wir erstellen Gebührenkalkulationen nach dem Kommunalabgabengesetz, insbesondere für die Gebührenhaushalte:

  • Wasserversorgung,
  • Abwasserbeseitigung,
  • Bestattungswesen/Friedhof,
  • Abfallentsorgung,
  • Kinderbetreuung/Kindertagesstätte und
  • Feuerwehr.

Dabei beraten wir die Kommunen zu Gestaltungsspielräumen und Wahlrechten, um eine mittelfristige Gebührenstabilität zu erreichen. Durch die Überprüfung vorhandener Gebühren lassen sich zudem Ertragsverbesserungen identifizieren und Kalkulationsansätze auf ihre Rechtssicherheit hin beurteilen.