Wer im eigenen Haushalt, Handwerkerleistungen, insbesondere für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen hat, konnte bisher 20 % der begünstigten Arbeitskosten, höchstens jedoch 1.200 € jährlich als Steuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Nun sieht der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vor, die Steuerermäßigung ab dem 01. Januar 2027 auf 15 % und höchstens 900 € herabzusetzen. Sollten Sie solche Maßnahmen in Ihrem Haushalt geplant haben, behalten Sie die Rechtslage im Blick, unter Umständen könnte es steuerlich günstiger sein, diese noch vor der geplanten Kürzung durchführen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und demzufolge eine endgültige gesetzliche Regelung noch aussteht.

