Mandantenbrief November 2026

Schenkung einer Kapitallebensversicherung, Privates Veräußerungsgeschäft, Aufzeichnungspflicht für Arbeitszimmer, Gewerbesteuer für Hinzurechnung von Hotelzimmern, Verspätungszuschläge sind zwingend, Keine Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer, Rechtsanwaltskosten als Nachlassverbindlichkeit, § 6b EStG-Rücklage in der Ergänzungsbilanz, Steuermäßigung bei Handwerkerleistungen

 

1. Für alle Steuerpflichtigen: Schenkung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt

Wer eine Kapitallebensversicherung verschenkt und sich dabei Rechte vorbehält, muss die Schenkungsteuer genau im Blick...
Mehr lesen

2. Für (Ex-) Eheleute: Privates Veräußerungsgeschäft durch Anrechnung auf zukünftige Zugewinnausgleichsforderung

Werden Grundstücke zwischen Ehegatten übertragen, stellt sich steuerlich häufig die Frage, ob dies unentgeltlich oder...
Mehr lesen
Mandantenbrief WBS Gruppe

3. Für Selbstständige: Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers

Wer als Selbständiger ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, muss für den steuerlichen Abzug nicht nur die...
Mehr lesen
Mandantenbrief WBS Gruppe

4. Für Unternehmer: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelzimmern

Unternehmen, die Mitarbeiter an wechselnden auswärtigen Einsatzorten beschäftigen, übernehmen häufig die Kosten für Hotelzimmer oder...
Mehr lesen

5. Für Personengesellschaften: Verspätungszuschläge sind zwingend

Verspätete Steuererklärungen können teuer werden. Dabei stellt sich die Frage, ob ein Verspätungszuschlag zwingend entsteht,...
Mehr lesen
Geschaeftsfrauen-am-Tisch-Planen

6. Für Kapitalanleger: Keine Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen

erluste aus bestimmten privaten Geschäften können steuerlich besonders belastend wirken, wenn sie im Jahr ihrer...
Mehr lesen
Geschaeftsmaenner-Unterhaltung

7. Für Erbengemeinschaften: Rechtsanwaltskosten als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten

Bei einer Erbengemeinschaft kann die Aufteilung des Nachlasses erheblichen Streit auslösen. Besonders kostspielig wird es,...
Mehr lesen
Schreibtisch mit Unterlagen, einem Taschenrechner und einer Brille

8. Für Personengesellschaften: § 6b EStG-Rücklage in der Ergänzungsbilanz

Bei der steuerbegünstigten Reinvestition von Veräußerungsgewinnen nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) kommt es nicht...
Mehr lesen

9. Für alle Steuerpflichtigen:
 Regierungsentwurf zur Reduzierung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ab 2027

Wer im eigenen Haushalt, Handwerkerleistungen, insbesondere für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen hat,...
Mehr lesen

Steuertermine November 2026

12.11.2026
  • Umsatzsteuer 
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.10. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

16.11.2026
  • Gewerbesteuer 
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.10. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Steuertermine Dezember 2026

Vorschau
10.12.2026
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer 

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.11. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

November 2026

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für November ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 26.11.2026.

Hinweis

Die in diesem Mandantenbrief enthaltenen Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsschreibens kann daher nicht übernommen werden.

Alle Angaben ohne Gewähr