Mandantenbrief Oktober 2026

Zinssatzregelung im Bewertungsrecht, Unentgeltliche Ratenzahlungen sind auch unentgeltlich, Einkommensteuergesetz, Antrag auf Buchwertfortführung, Gewerbesteuer aus der Veräußerung eines Mitnehmeranteils, Vorsteuerabzug, Grunderwerbsteuer beim Anteilserwerb

1. Für alle Steuerpflichtigen: Zur Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht

Wer Vermögen gegen eine lebenslange Rentenzahlung überträgt, muss für die Schenkungsteuer den Kapitalwert dieser Belastung...
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2. Für alle Steuerpflichtigen: Unentgeltliche Ratenzahlungen sind auch unentgeltlich

Wer einen privaten Vermögensgegenstand verkauft und dem Käufer erlaubt, den Kaufpreis über viele Jahre in...
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WBS Gruppe Rechtsberatung

3. Für Kommanditisten: Zur Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a Einkommensteuergesetz

Verluste eines Kommanditisten mindern die Steuer nicht immer sofort. Nach § 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG)...
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Taschenrechner

4. Für GmbH-Gesellschafter: Anforderungen an einen Antrag auf Buchwertfortführung

Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen neue Anteile an einer anderen Gesellschaft überträgt, kann einen...
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Geschäftsleute sitzen um einen Tisch herum und unterhalten sich

5. Für GmbHs: Gewerbesteuer aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Bei der Gewerbesteuer stellt sich bei Beteiligungen an Personengesellschaften oft die Frage, ob ein Gewinn...
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6. Für Unternehmer: Zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug soll Unternehmer von der Umsatzsteuer entlasten, die ihnen für betriebliche Einkäufe und Leistungen...
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7. Für Personengesellschafter: Grunderwerbsteuer beim Anteilserwerb

Beim Kauf von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft kann Grunderwerbsteuer entstehen, obwohl das Grundstück selbst...
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8. Für Unternehmer: Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Wer als Selbständiger mit einem betrieblichen Fahrzeug zwischen seiner Wohnung und einer außerhalb gelegenen Betriebsstätte...
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Steuertermine Oktober 2026

12.10.2026
  • Umsatzsteuer 
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.10. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Steuertermine November 2026

Vorschau
12.11.2026
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.11. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

16.11.2026
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.11. für den Eingang der Zahlung.

 

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

Oktober 2026

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Oktober ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 28.10.2026.

Hinweis

Die in diesem Mandantenbrief enthaltenen Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsschreibens kann daher nicht übernommen werden.

Alle Angaben ohne Gewähr