8. Für Eigenheimkäufer in Nordrhein-Westfalen: Zwei Prozentpunkte Grunderwerbsteuer geschenkt!

In Nordrhein-Westfalen wie auch in anderen Bundesländern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % des Kaufpreises. Erfreulicherweise gibt es seit 2022 in Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. Für die Anschaffung von Eigenheimen (nicht Vermietungsobjekten), die seit 2022 beurkundet werden, können auf Antrag bis zu zwei Prozentpunkte der Grunderwerbsteuer erstattet werden. Tatsächlich kommt es allerdings nicht zu einer Erstattung durch die Finanzverwaltung, sondern vielmehr zu einem Zuschuss, der seitens der NRW Bank über das Programm NRW. Zuschuss Wohneigentum an die Erwerber von Eigenheimen gezahlt wird. De facto reduziert sich jedoch dadurch die Grunderwerbsteuer erheblich.
Ursprünglich galt das Förderprogramm für alle zwischen dem 1.1.2022 und 31.12.2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse bei Ersteigerung des Eigenheims. Aktuell hat jedoch das Land Nordrhein-Westfalen den Förderzeitraum für das Zuschussprogramm Wohneigentum verlängert. Nach Angabe der NRW.Bank können die Anträge auf Förderung noch so lange eingereicht werden, wie ausreichend Fördermittel verfügbar sind.
Tatsächlich sind sogar noch ausreichend Fördermittel verfügbar. Insgesamt hat das Land Nordrhein-Westfalen nämlich 400 Million Euro für das Projekt zur Verfügung gestellt. Stand Anfang Dezember hat die NRW.Bank ca. 71 Million Euro bewilligt. Eingegangen sind zudem bis zu diesem Zeitpunkt etwa 30.000 Anträge mit einem Volumen von 190 Million Euro. Ca. die Hälfte des Fördertopfes scheint daher noch zur Verfügung zu stehen.
Grund genug, sich näher mit den Förderbedingungen zu beschäftigen: Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben. Sollte eine Person Wohneigentum erwerben und eine andere Person nutzt dieses, liegt hingegen keine Selbstnutzung vor. Eine Antragstellung ist dann nicht möglich.
Bei der Förderung gilt ein fester Prozentsatz von 2 % des auf die wirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten Kaufpreis. Allerdings gibt es auch einen Höchstbetrag, so werden maximal nur 10.000 Euro erstattet. Anders ausgedrückt: Nur die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises werden gefördert, diese aber immer, selbst wenn die Immobilie deutlich mehr als 500.000 Euro gekostet hat.
Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz muss spätestens innerhalb von drei Jahren ab Antragstellung nachgewiesen werden. Möglich ist die Antragstellung seit dem 30.8.2022. Der Antrag kann ausschließlich über das Onlineportal der NRW.Bank erfolgen. Hier müssen die notwendigen Daten eingegeben und die erforderlichen Unterlagen hochgeladen werden.

Auf der Internetseite der NRW Bank finden sich weitere Informationen. So beispielsweise Einzelheiten zur Förderung und ein Fragen-Antwort-Katalog unter https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/.

Die kompletten Förderrichtlinien finden Sie unter der folgenden Verlinkung: https://www.nrwbank.de/.galleries/downloads/Privatpersonen/Foerderrichtlinie-Wohneigentum-und-BNBest.pdf