9. Für Eltern: Online-Kindergeldantrag ohne Ausdrucken und Unterschrift ist möglich!

Bisher war es für Kundinnen und Kunden der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bereits möglich, einen Kindergeldantrag für ihr neugeborenes Kind über das Internetportal online auszufüllen. Danach war mit der Digitalisierung jedoch leider Schluss. Dies ist nun anders und wesentlich komfortabler geregelt. Bisher musste nämlich der online ausgefüllte Antrag ausgedruckt und unterzeichnet werden, bevor er eingereicht werden konnte.

Nun macht es die Familienkasse gemeinsam mit dem bayerischen Landesamt für Steuern möglich, mittels ELSTER-Zertifikat den Antrag auf Kindergeld ohne Ausdruck und händische Unterschrift zu stellen. Somit erfolgt die Übertragung des Kindergeldantrages vollständig elektronisch.

Mit diesem Angebot erreicht die Familienkasse einen weiteren Abbau von Bürokratie und unterstützt Familien durch einen digitalen und weniger aufwendigen Online-Antrag, wie die Bundesagentur für Arbeit es in ihrer Presseinformation Nummer 25 vom 18.5.2022 betont.

Die Nutzung von ELSTER ist jedoch optional. Der Antrag auf Kindergeld bei der Geburt kann auch ohne dieses Zertifikat weiterhin online ausgefüllt und dann unterschrieben und in Papierform eingereicht werden.

Das ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden und bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Daten. Weitere Infos dazu finden Sie auf www.elster.de.