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Mandantenbrief März 2022
Besteuerungsausnahmen, Kryptowährungen, Darlehenszinsen, Kapitalertragsteuer, Betriebsveranstaltungen, teilweise privat genutztes Fahrzeug, Abfindungszahlungen
1. Für alle Steuerpflichtigen: Zu den Besteuerungsausnahmen beim privaten Veräußerungsgeschäft
Ausweislich der gesetzlichen Regelung in § 22 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind sonstige Einkünfte...
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2. Für alle Steuerpflichtigen: Zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen
Unter dem Aktenzeichen IX R 27/22 wird sich der Bundesfinanzhof mit der Frage der Besteuerung...
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3. Für alle Steuerpflichtigen: Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen aus Gesellschafterdarlehen bei vermögensverwaltender Personengesellschaft
Ob ein Darlehensverhältnis zwischen einem Gesellschafter und einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft aufgrund der Bruchteilsbetrachtung entsprechend der...
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4. Für alle Steuerpflichtigen: Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer auf nicht existente Kapitalerträge
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 20.10.2020 unter dem Aktenzeichen 5 K 1511/17 über...
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5. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen
Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG gehören zu den...
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6. Für Unternehmer: Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns eines teilweise privat genutzten Fahrzeugs
Jeder Unternehmer kennt das Spiel: Wird ein Fahrzeug des Betriebsvermögens auch privat genutzt oder besteht...
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7. Für Vermieter: Abfindungszahlungen an den Mieter als Herstellungskosten
Aufwendungen, die durch die Absicht veranlasst sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, stellen...
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