Mandantenbrief Mai 2025

Sonderabschreibung, schenkungsteuerpflichtige Anteil, Schenkung, Grunderwerbsteuer, Schwärzungen im Fahrtenbuch, Selbstständiger erste Betriebsstätte, E-Rechnungen, abgeschlossene Berufsausbildung

1. Für alle Steuerpflichtigen: Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau nicht auf Ersatzneubau

Mit der Wohnraumoffensive wurde ein steuerlicher Anreiz für die Schaffung neuer Mietwohnungen gesetzt. Wer neuen...
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2. Für alle Steuerpflichtigen: Wie der schenkungsteuerpflichtige Anteil eines Privatdarlehens berechnet wird

Gewährt man jemandem ein Darlehen, ist das zunächst einmal eine geschäftliche Vereinbarung. Zur Annahme einer...
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3. Für alle Steuerpflichtigen: Wann ist eine Schenkung unter Auflagen ausgeführt?

In den meisten Fällen kommt es für die Ausführung einer Schenkung nicht auf den genauen...
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4. Für alle Steuerpflichtigen: Grunderwerbsteuer bei nachträglichen Sonderwünschen

Grunderwerbsteuer verteuert den Kauf einer Immobilie nicht unerheblich. Darum ist es verständlich, dass jeder Grundstückskäufer...
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5. Für Berufsgeheimnisträger: Schwärzungen im Fahrtenbuch erlaubt?

Um der Versteuerung der privaten Pkw-Nutzung nach der oftmals teuren 1 %-Methode zu entgehen, muss...
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6. Für Selbstständige: Wann hat ein Selbstständiger wo seine »erste« Betriebsstätte?

Das Vorhandensein einer (ersten) Betriebsstätte ist für jeden Selbstständigen in verschiedenen Bereichen von entscheidender Bedeutung,...
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7. Für Vermieter: Auch Vermieter müssen E-Rechnungen empfangen können

Die Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien stellen in der Regel Einkünfte aus Vermietung und...
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8. Kindergeld: Wann liegt eine abgeschlossene Berufsausbildung vor?

Hat ein Kind unter 25 Jahren bereits eine erste Berufsausbildung abgeschlossen, schließt eine Erwerbstätigkeit von...
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Steuertermine Mai 2025

12.05.2025
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.05. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

15.05.2025
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.05. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

 

 

 

Steuertermine Juni 2025

Vorschau
10.06.2025
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.06. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

Mai 2025

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Mai ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.5.2025.

Hinweis

Die in diesem Mandantenbrief enthaltenen Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsschreibens kann daher nicht übernommen werden.