1. Für alle Steuerpflichtigen: Vorsicht vor Betrugs-E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Normalerweise liefen wir Ihnen an dieser Stelle nur eine Berichterstattung über steuerliche Änderungen durch Gesetzesvorhaben, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung sowie Tipps und Tricks für den praktischen Umgang. Aktuell erlauben wir uns auch eine Warnung des Bundeszentralamts für Steuern weiterzugeben, da es in jüngster Vergangenheit gehäuft zu sogenannten Betrugs-E-Mails gekommen ist. Im Folgenden geben wir daher die Warnung des Bundeszentralamt für Steuern wieder:

Seit einiger Zeit versuchen Betrüger über die E-Mail-Adresse „steuerzahler@bzst.tax-official.com“ an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.

Sie versenden E-Mails mit dem Titel „Bekanntmachung über die Steuererklärung“ über die oben genannte E-Mail-Adresse und behaupten, die betroffenen Bürger könnten über einen Link weitere Informationen zu ihrem Anspruch auf Steuererstattung erhalten.

Das Bundeszentralamt für Steuern warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mails zu reagieren bzw. den Link in der E-Mail zu öffnen. Damit Sie auch die Möglichkeit haben, entsprechende Betrugs-E-Mails zu erkennen, nennt das Bundeszentralamt für Steuern folgende Kriterien, die Ihnen dabei helfen sollen:

Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Bundeszentralamt für Steuern nur per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.

Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.

Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.

Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.

Das Bundeszentralamt für Steuern wird Sie niemals bitten, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.

[gdlr_box_icon icon=“fa-exclamation“ icon_color=“#66a2c0″ icon_position=“left“ title=“Hinweis“ ]

Kontaktieren Sie das Bundeszentralamt für Steuern, wenn Ihnen etwas derartiges auffällt. Da das Bundeszentralamt für Steuern ein starkes Interesse daran hat, dass niemand durch solche betrügerischen Fälschungen geschädigt wird, bitten wir Sie, bei dem geringsten Verdacht Kontakt mit dem Bundeszentralamt für Steuern aufzunehmen. Helfen Sie mit, solche Fälschungen aufzudecken und senden Sie verdächtige E-Mails und ggf. weitere Informationen mit Ihren Kontaktdaten an das Bundeszentralamt für Steuern. Sie erhalten eine Rückmeldung, wie Sie sich am besten verhalten sollen. Für den Kontakt mit dem Bundeszentralamt für Steuern stehen Ihnen die folgenden Wege offen:

Telefon: +49 (0)228 406 – 0
Fax: +49 (0)228 406 – 2661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
De-Mail: poststelle@bzst.de-mail.de
Postanschrift: Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn