2. Für alle Steuerpflichtigen: Gesetzesverkündungen künftig (endlich) elektronisch

Mandantenbrief WBS Gruppe

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung und zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der amtlichen elektronischen Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Internetplattform vor. Sie bietet gegenüber der papiergebundenen Ausgabe zahlreiche Vorteile: Sie beschleunigt den Ausgabeprozess, verbessert den Zugang zu den amtlichen Inhalten und spart auch noch öffentliche Ressourcen. Bislang muss die gedruckte amtliche Fassung entweder gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden. Bei dem schon heute auf der Internetseite www.bgbl.de verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung. Zudem ist die Funktionalität im unentgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt. Demgegenüber wird das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt und kann ohne Einschränkung gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden.

Das elektronische Bundesgesetzblatt ist ab dem 1. Januar 2023 das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen. In bestimmten Fällen können Rechtsverordnungen bislang nicht nur im Bundesgesetzblatt, sondern auch im amtlichen Teil des Bundesanzeigers oder im sogenannten Verkehrsblatt verkündet werden. Grund dafür ist zum einen, dass die Rechtsverordnungen häufig nur einen sehr kleinen Adressatenkreis haben, zum anderen sind diese teilweise sehr umfangreich. Zudem erscheint der – bereits seit 2012 ausschließlich elektronisch veröffentlichte – Bundesanzeiger wesentlich häufiger als das Bundesgesetzblatt, was in Eilfällen eine raschere Verkündung ermöglicht. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblattes entfällt das praktische Bedürfnis für die Verkündung von Rechtsverordnungen im elektronischen Bundesanzeiger.

Der Verlässlichkeit von Authentizität und Integrität wird durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen. Es ist insbesondere vorgesehen, dass jede Nummer des Bundesgesetzblattes mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein muss, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können.

Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblattes im Internet setzt eine Änderung des Artikels 82 Absatz 1 Grundgesetz durch Ergänzung eines Gesetzesvorbehalts zur Ausgestaltung der Gesetzesverkündung voraus. Ein Entwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung wird parallel unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat eingebracht.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.