Mandantenbrief September 2023

Stellplatzkosten, Schenkungsteuerpflicht, umsatzsteuerpflichtiges Entgelt, Unentgeltliche Überlassung, Veräußerungsgewinn, Fahrtenbuch, Billigkeitserlass
Mandantenbrief WBS Gruppe

1. Für Arbeitnehmer: Stellplatzkosten bei der doppelten Haushaltsführung unbegrenzt abzugsfähig?

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind auch notwendige...
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2. Für alle Steuerpflichtigen: Verfassungsfrage bei der erweiterten beschränkten Schenkungsteuerpflicht

Als Schenkung unter Lebenden im Sinne der gesetzlichen Regelung in § 1 Abs. 1 Nummer...
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4. Für Immobilieneigentümer: Unentgeltliche Überlassung an Angehörige als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken?

Im Bereich des privaten Veräußerungsgeschäftes werden entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 23 Absatz 1...
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5. Für (ehemalige) GmbH-Gesellschafter: Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung im § 17 EStG

Ausweislich der gesetzlichen Vorschrift in § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehört...
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6. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Kein Fahrtenbuch bei Schätzung der Benzinkosten

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs führt die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber an...
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Justitia-Statue

7. Für Unternehmer: Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen

Ausweislich der gesetzlichen Vorschrift in § 227 der Abgabenordnung (AO) können die Finanzbehörden Ansprüche aus...
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Steuertermine September

11.09.2023
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer 
  • Einkommensteuer 
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.09. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Steuertermine Oktober 2023

Vorschau
02.10.2023
  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
10.10.2023
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.10. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

September 2023

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für September ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.09.2023.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.