Ausweislich der gesetzlichen Vorschrift in § 227 der Abgabenordnung (AO) können die Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, zu denen auch Zinsansprüche gehören, ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles aus persönlichen oder sachlichen Gründen unbillig wäre. So bereits der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 26.9.2019 unter dem Aktenzeichen V...Mehr lesen
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs führt die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit in aller Regel zum Zufluss von Arbeitslohn. Denn der Arbeitnehmer ist um den Betrag bereichert, den er für eine vergleichbare Nutzung aufwenden müsste und den er sich durch...Mehr lesen
Ausweislich der gesetzlichen Vorschrift in § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens einem Prozent beteiligt war und er die Beteiligung...Mehr lesen
Im Bereich des privaten Veräußerungsgeschäftes werden entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Wirtschaftsgüter von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Der Begriff der „Nutzung zu Wohnzwecken“ umschreibt eine...Mehr lesen
Das Verfahren, von dem im Folgenden berichtet wird, wendet sich in erster Linie an Betreiber eines Fitnessstudios, denn es geht darum, ob freiwillig gezahlte Mitgliedsbeiträge an das Fitnessstudio, welches aufgrund des pandemiebedingten Lockdowns geschlossen ist bzw. war, tatsächlich der Umsatzsteuer unterliegen. Zugegeben ist dies ein sehr spezieller Fall, jedoch geht es ebenfalls um die Kunden...Mehr lesen
Als Schenkung unter Lebenden im Sinne der gesetzlichen Regelung in § 1 Abs. 1 Nummer 2 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) gilt gemäß § 7 Abs. 1 Nummer 1 ErbStG jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Besteuert wird eine solche Schenkung jedoch nur, wenn zusätzlich auch noch...Mehr lesen
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, Werbungskosten. Zu den notwendigen Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung zählen neben Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten und zeitlich befristeten Verpflegungsmehraufwendungen vor allem die notwendigen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort. Seit der...Mehr lesen