6. Für bestimmte Steuerpflichtige: Anhebung der Betriebsausgabenpauschale aufgrund des gestiegenen Preisniveaus

Mandantenbrief WBS Gruppe

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus ehrenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit darf schon seit jeher eine Betriebsausgabenpauschale anstelle der tatsächlichen Ausgaben abgezogen werden.

Aufgrund des gestiegenen Preisniveaus hat das Bundesministerium der Finanzen diese Betriebsausgabenpauschalen nun mit Schreiben vom 6.4.2023 erhöht. Da die letzte Erhöhung 1994 stattgefunden hat, wirkt dies schon etwas komisch, auch wenn die praktische Bedeutung er gering sein dürfte. Dennoch soll vorliegend in aller Kürze dazu berichtet werden.

Nach der Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für den Veranlagungszeitraum 2023 bei entsprechender hauptberuflicher selbstständiger Tätigkeit das Folgende: Die Finanzbeamten beanstanden insoweit nicht, wenn bei der Ermittlung der vorbezeichneten Einkünfte die Betriebsausgaben wie folgt pauschaliert werden:

bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit auf 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchsten jedoch 3.600 € jährlich,

bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit), soweit es sich nicht um eine Tätigkeit im Sinne des § 3 Nummer 26 EStG handelt, auf 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchsten jedoch 900 € jährlich. Der Höchstbetrag von 900 € kann für alle Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfachungsregelung fallen, nur einmal gewährt werden.

In Anbetracht der geringen Höhe der Betriebsausgabenpauschale bleibt es den Steuerpflichtigen selbstverständlich unbenommen, etwaige höhere Betriebsausgaben ganz normal nachzuweisen und entsprechend steuermindernd anstelle der Pauschale zum Ansatz zu bringen.