Mandantenbrief August 2026

Steuerstundungsmodellen mit Investitionsabzugsbetrag, Veräußerungsgeschäft, Abfindung für Pflichtteilsverzicht, Selbstunterhaltsfähigkeit, Gewerbesteuer-Erstattungszinsen, Verabschiedungsfeier, Treuhandverhältnissen, Nießbrauch

1. Für alle Steuerpflichtigen: Vorsicht bei Steuerstundungsmodellen mit Investitionsabzugsbetrag

Steuerstundungsmodelle sind für Anleger riskant, weil Verluste steuerlich nicht sofort mit anderen Einkünften verrechnet werden...
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2. Für alle Steuerpflichtigen: Fällt ein Wohnmobil unter das private Veräußerungsgeschäft?

Wer ein privates Wirtschaftsgut nach kurzer Zeit wieder verkauft, denkt oft zuerst an Autos, Schmuck,...
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3. Für alle Steuerpflichtigen: Abfindung für Pflichtteilsverzicht nicht steuerbar

Wer zu Lebzeiten auf künftige Pflichtteilsrechte verzichtet und dafür Geld erhält, bekommt oft keinen laufenden...
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4. Für Eltern: Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung

Kindergeld für volljährige Kinder endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Bei Kindern mit Behinderung...
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5. Für Gewerbetreibende: Gewerbesteuer-Erstattungszinsen sind Betriebseinnahme

Erhalten Unternehmen Gewerbesteuer zurück, stellt sich nicht nur die Frage nach der Steuererstattung selbst. Wichtig...
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6. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Verabschiedungsfeier als Arbeitslohn

Bei Abschiedsfeiern im Betrieb stellt sich oft die Frage, ob ein Arbeitnehmer durch die Einladung...
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7. Für Immobilieneigentümer: Grunderwerbsteuer bei Treuhandverhältnissen

Bei Treuhandgestaltungen wirkt es für die Beteiligten oft so, als bleibt steuerlich alles beim Alten....
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8. Für Immobilienerwerber: Nießbrauch als grundsteuerpflichtige Gegenleistung

Beim Kauf eines Erbbaurechts fällt Grunderwerbsteuer nicht nur auf den vereinbarten Kaufpreis an. Entscheidend ist...
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Steuertermine August 2026

10.08.2026
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.08. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

17.08.2026
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 20.08. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Steuertermine September 2026

Vorschau
10.09.2026
  • Umsatzsteuer 
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.09. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

August 2026

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für August ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.08.2026.

Hinweis

Die in diesem Mandantenbrief enthaltenen Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsschreibens kann daher nicht übernommen werden.

Alle Angaben ohne Gewähr