Mandantenbrief August 2023

Kryptowährungen, Schenkung Unternehmensanteile, betriebliches Handy, Grundstücksteilung, Promotionsstipendium, kürzere Nutzungsdauer bei Gebäuden
Mandantenbrief WBS Gruppe

1. Für alle Steuerpflichtigen: Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen steuerpflichtig

Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 1...
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2. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Schenkung von Unternehmensanteilen als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn?

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 19 Absatz...
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4. Für Immobilieneigentümer: Privates Veräußerungsgeschäft auch nach Grundstücksteilung des eigengenutzten Objektes möglich

Mit Urteil vom 20.7.2022 kommt das Niedersächsische Finanzgericht unter dem Aktenzeichen 4 K 88/21 zu...
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5. Für Studierende: Zur Besteuerung eines Promotionsstipendiums

Ausweislich der gesetzlichen Regelung in § 3 Nummer 44 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Stipendien, die...
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6. Für Immobilieneigentümer: Zum Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer bei Gebäuden

Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß...
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Steuertermine August

10.08.2023
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.08. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

15.08.2023
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.08. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

In Bundesländern, in denen der 15.8. (Mariä Himmelfahrt) ein Feiertag ist, verschiebt sich die Abgabefrist auf den 16.8.2023. Die Zahlungs-Schonfrist verschiebt sich entsprechend auf den 21.8.2023.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Steuertermine September 2023

Vorschau
11.09.2023
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.09. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

August 2023

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für August ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 29.08.2023.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.