Mandantenbrief Januar 2026

Keine Haftung des Grundstückserwerbers, Ist-Versteuerung, Grunderwerbsteuer bei nachträglichen Sonderwünschen, Kindergeld wegen seelischer Behinderung, Steuerbefreiung, Berufsträger, Anscheinsbeweis, Beteiligung am Gesellschaftskapital

1. Für Vermieter: Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen

Wenn in alten Mietverträgen Umsatzsteuer offen ausgewiesen ist, obwohl Vermietungsleistungen grundsätzlich steuerfrei sind, stellt sich...
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2. Für freiberufliche Partnerschaften: Nicht in jedem Fall die Ist-Versteuerung?

Freiberufler stehen bei der Umsatzsteuer immer wieder vor der Frage, ob sie die Steuer erst...
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3. Für Immobilienkäufer: Grunderwerbsteuer bei nachträglichen Sonderwünschen für noch zu errichtende Gebäude

Wer beim Bauträgerkauf nachträglich »Sonderwünsche« bestellt, denkt an Komfort und Gestaltung. Steuerlich steckt mehr dahinter....
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4. Für Eltern: Kindergeld wegen seelischer Behinderung (und deren Nachweis)

Wer für ein volljähriges Kind Kindergeld wegen einer seelischen Behinderung beansprucht, steht oft vor der...
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5. Für Erben: Konkretisierung der Voraussetzung für die Steuerbefreiung des Familienheims

Wer eine Wohnung von den Eltern erbt, hofft oft auf die Steuerbefreiung für das »Familienheim«....
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Mandantenbrief WBS Gruppe

6. Für Freiberufler: Zur kaufmännischen Führung durch einen Berufsträger

Ob eine große Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten als freiberuflich oder als gewerblich gilt, entscheidet über viel...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

7. Für Unternehmer: Zum Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Fahrzeugs

Privatfahrten mit einem betrieblichen Fahrzeug sind ein Dauerbrenner in den Steuerstreiten zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen....
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8. Für Immobilien-Personengesellschaften: Zur Maßgeblichkeit der Beteiligung am Gesellschaftskapital auch bei unmittelbarer Beteiligung

Wenn es um Grundstücke im Betriebsvermögen von Personen- und Kapitalgesellschaften geht, entscheidet oft ein unscheinbares...
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Steuertermine Januar 2026

12.01.2026
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.01. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Steuertermine Februar 2026

Vorschau
10.02.2026
  • Umsatzsteuer 
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.02. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

16.02.2026
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer 

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.02. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

 

 

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

Januar 2026

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Januar ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 28.1.2026.

Hinweis

Die in diesem Mandantenbrief enthaltenen Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsschreibens kann daher nicht übernommen werden.