Mandantenbrief Oktober 2022

Privates Veräußerungsgeschäft, Gesetzesverkündungen, Handwerkerleistung, verlängerte Festsetzungsfrist, Investitionsabzugsbetrag, Kapitalrücklage, Knockout-Zertifikate, Gestaltungsmissbräuchliche, Erbverzicht
Mandantenbrief WBS Gruppe

1. Für alle Steuerpflichtigen: Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung – Die Gestaltung funktioniert!

Mit Urteil vom 23.4.2021 hat das oberste Finanzgericht der Republik, der Bundesfinanzhof im schönen München,...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

2. Für alle Steuerpflichtigen: Gesetzesverkündungen künftig (endlich) elektronisch

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der...
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3. Für alle Steuerpflichtigen: Steuerermäßigung für Handwerkerleistung nur bei Eigentum oder Verpflichtung zur Verausgabung der Aufwendungen?

Bereits mit Urteil vom 16.12.2020 hat das Sächsische Finanzgericht unter dem Aktenzeichen 2 K 157/20...
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Europäische Union Mandantenbrief WBS Gruppe

4. Für alle Steuerpflichtigen: Keine verlängerte Festsetzungsfrist bei Kenntnis der Steuerdaten seitens der Finanzbehörde

Eine Steuerfestsetzung ist nicht mehr zulässig, wenn deren Festsetzungsfrist abgelaufen ist. So geregelt in §...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

5. Für Unternehmer: Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung des Pkw für den Investitionsabzugsbetrag

Ausweislich der gesetzlichen Regelung in § 7g Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können...
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6. Für GmbH-Gesellschafter: Offenbare Unrichtigkeit bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Wertes einer Kapitalrücklage

Mit erstinstanzlicher Entscheidung des Finanzgerichtes München vom 17.9.2018 hat dieses unter dem Aktenzeichen 7 K...
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7. Für Unternehmer: Knockout-Zertifikate sind keine Termingeschäfte

Mit Entscheidung vom 8.12.2021 hat der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 24/19 im Rahmen...
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8. Für Gesellschafter: Gestaltungsmissbräuchliche Tilgung von Gesellschafterdarlehen aus Einlagen

Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 42 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) kann durch Missbrauch...
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9. Für Erben: Persönlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Eltern

Die vorliegende Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 28.2.2022 unter dem Aktenzeichen 3 K 176/21 zeigt...
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Steuertermine Oktober

10.10.2022
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.10. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

31.10.2022
  • Einkommensteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

In Bundesländern, in denen der 31.10. ein gesetzlicher Feiertag ist (Reformationstag), endet die Abgabefrist erst am 1.11.2022.

Das betrifft die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Steuertermine November 2022

Vorschau
10.11.2022
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.11. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

15.11.2022
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.11. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

Oktober 2022

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Oktober ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.10.2022.

In Bundesländern, in denen der 31.10. (Reformationstag) ein Feiertag ist, verschiebt sich der Abgabe-/Zahlungstermin auf den 26.10.2022 (Mittwoch).

Alle Angaben ohne Gewähr.