Mandantenbrief November 2025

Erstellung der Steuererklärungen, Mitgliedsbeiträge, Sonderausgabenabzug von Schulgeld, Arbeitslohn, Forderungsverzicht, Grunderwerbsteuer, Grundbesitzkürzung, Sonderabschreibung für Ersatzneubauten
Willitzer_Baumann_Schwed-Mandantenbrief-Schreibtisch-Laptop-Mann.png

1. Für alle Steuerpflichtigen: Ohne Beauftragung mit der Erstellung der Steuererklärungen keine Verlängerung der Erklärungsabgabefrist

Viele Steuerpflichtige haben in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass die Abgabefristen für Steuererklärungen...
Mehr lesen

2. Für alle Steuerpflichtigen: Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Gesundheitskosten spielen im Steuerrecht eine besondere Rolle, weil sie unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen...
Mehr lesen

3. Für Eltern: Zum Sonderausgabenabzug von Schulgeld

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schulgeld sorgt immer wieder für Streit. Grundsätzlich ist im Einkommensteuergesetz (EStG)...
Mehr lesen

4. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Nicht unbedingt Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Die Frage, ob die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf Mitarbeiter steuerlich als Arbeitslohn anzusehen ist, sorgt...
Mehr lesen
Mandantenbrief WBS Gruppe

5. Für GmbH-Gesellschafter: Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern als Schenkung

Wenn Gesellschafter in eine GmbH Vermögen einbringen, stellt sich bei steuerlichen Vorgängen häufig die Frage,...
Mehr lesen

6. Für Personengesellschaften: Transparente Betrachtung bei der Grunderwerbsteuer

Bei der Grunderwerbsteuer kommt es immer wieder zu Streitfällen, wenn Anteile an Gesellschaften übertragen oder...
Mehr lesen

7. Für Immobilien-Gesellschaften: Keine erweiterte Grundbesitzkürzung bei unterjährigem Erwerb von Grundbesitz

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) ist für...
Mehr lesen

8. Für Immobilieneigentümer: Keine Sonderabschreibung für Ersatzneubauten

Die steuerliche Förderung von Neubauten im Rahmen der sogenannten Wohnraumoffensive beschäftigt viele Vermieter. Der Gesetzgeber...
Mehr lesen

Steuertermine November 2025

10.11.2025
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.11. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

17.11.2025
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 20.11. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

 

 

 

 

Steuertermine Dezember 2025

Vorschau
10.12.2025
  • Umsatzsteuer 
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.12. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

 

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

November 2025

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für November ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 26.11.2025.

Hinweis

Die in diesem Mandantenbrief enthaltenen Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsschreibens kann daher nicht übernommen werden.