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Mandantenbrief Steuer November 2023

8. Für Grundstücksunternehmen: Das Problem der Sondervergütungen bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung

Entsprechend der Kürzungsregelungen im Gewerbesteuergesetz ist die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 % des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürzen, der zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört Anstelle dieser Kürzung tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder...
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Justitia-Statue

7. Für alle Steuerpflichtigen: Zur Gebühr bei einer verbindlichen Auskunft

Ausweislich der gesetzlichen Regelung in § 89 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) können die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Die Zahl der Anträge...
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6. Für Unternehmer: Was gilt beim Investitionsabzugsbetrag? Steuerbilanzgewinn oder steuerlicher Gewinn, das ist hier die Frage!

Im hier behandelten Streitfall geht es um die Frage, ob der Steuerpflichtige Investitionsabzugsbeträge in Anspruch nehmen darf. Entsprechend der gesetzlichen Regelung können Steuerpflichtige für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes...
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5. Für GmbH-Gesellschafter: Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Ausweislich der gesetzlichen Regelung in § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht. Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Gewinns auswirkt und in keinem Zusammenhang zu...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

4. Für alle Steuerpflichtigen: Verlustausgleichsbeschränkung und Abzugsbeschränkung bei Zins-Währungsswaps

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9.2.2023 unter dem Aktenzeichen IV R 34/19 betrifft die steuerliche Behandlung von Verlusten aus Zins-Währungsswaps, die von einer Personengesellschaft abgeschlossen wurden. Das Urteil des Bundesfinanzhofs hat dabei Bedeutung für alle Steuerpflichtigen, die Zins-Währungsswaps oder andere Termingeschäfte abschließen oder an Personengesellschaften beteiligt sind, die solche Geschäfte tätigen. Vorliegend waren die Kläger...
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3. Für Arbeitnehmer: Zur Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Ausweislich der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflichen veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, Werbungskosten. Eine solche doppelte Haushaltsführung liegt jedoch nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am...
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2. Für alle Steuerpflichtigen: Sind die Richtsatzsammlungen des Bundesfinanzministeriums eine geeignete Schätzungsgrundlage?

Unter dem Aktenzeichen X R 19/21 klärt der Bundesfinanzhof, unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Richtsatzschätzung anhand der Richtsätze des Bundesfinanzministeriums zulässig ist. Mit Beschluss vom 14.12.2022 hat der Bundesfinanzhof nun das Bundesfinanzministerium zum Verfahrensbeitritt aufgefordert. Insoweit erläutern die obersten Finanzrichter der Republik wie folgt: Entsprechend der gesetzlichen Vorschrift in § 162...
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1. Für alle Steuerpflichtigen: Zur Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Ein in der Praxis sehr relevantes Wahlrecht verbirgt sich in § 34 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Danach kann die Steuer auf außerordentliche Einkünfte auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden. Der Antrag ist grundsätzlich frei widerruflich, was umso bedeutender ist, da der Antrag auch nur einmal im Leben gestellt werden...
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