Mandantenbrief August 2025

Förderung von energetischen Maßnahmen und Ratenzahlung, Bundesverfassungsgericht, steuerlichen Entlastung alleinerziehender Eltern, Prozesskosten, zum Lebensunterhalt behinderter Kinder, Bestattungskosten, Vorteilseignung einer verdeckten Gewinnausschüttung, Paletten-Förderanlage

1. Für alle Steuerpflichtigen: Steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen und Ratenzahlung

Die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung...
Mehr lesen

2. Für alle Steuerpflichtigen: Jastrowsche Klausel im Berliner Testament beim Bundesverfassungsgericht

In der erbschaftsteuerlichen Praxis stellen Testamentsgestaltungen wie das Berliner Testament, insbesondere in Kombination mit der...
Mehr lesen

3. Für Eltern: Zur steuerlichen Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell

Wenn Eltern sich nach einer Trennung die Betreuung ihres Kindes zu gleichen Teilen aufteilen, stellt...
Mehr lesen

4. Für Geschiedene: Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Wenn sich Eheleute scheiden lassen, stehen häufig nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Fragen im...
Mehr lesen
Mandantenbrief WBS Gruppe

5. Für Eltern: Zum Lebensunterhalt behinderter Kinder

Wenn Eltern für ihre volljährigen, behinderten Kinder Kindergeld erhalten möchten, ist eine zentrale Voraussetzung, dass...
Mehr lesen

6. Für Erben: Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung

Im Erbschaftsteuerrecht stellt sich regelmäßig die Frage, in welchem Umfang die mit einem Erbfall verbundenen...
Mehr lesen

7. Für GmbHs: Vorteilseignung einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund ersparten Aufwands

Wenn eine Kapitalgesellschaft ihren Gesellschaftern wirtschaftliche Vorteile gewährt, ohne dass dafür eine marktübliche Gegenleistung erfolgt,...
Mehr lesen

8. Für gewerbliche Vermieter: Paletten-Förderanlage ist eine Betriebsvorrichtung

In der Gewerbesteuer ist die sogenannte »erweiterte Kürzung« nach § 9 Nummer 1 Satz 2...
Mehr lesen

Steuertermine August 2025

11.08.2025
  • Umsatzsteuer 
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.08. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

15.08.2025
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.08. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.
In Bundesländern, in denen der 15.08.2025 (Mariä Himmelfahrt) ein Feiertag ist, verschiebt sich der Abgabe-/Zahlungstermin auf den 18.08.2025. Die Frist endet dann am 21.08.2025.
Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Steuertermine September 2025

Vorschau
10.09.2025
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.09. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

 

 

 

 

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

August 2025

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für August ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.8.2025.

Hinweis

Die in diesem Mandantenbrief enthaltenen Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsschreibens kann daher nicht übernommen werden.