Mandantenbrief Juli 2024

Privatschule, steuerpflichtige Ersatzleistung, Spitzensportler, außergewöhnliche Belastung, Steuergestaltung, Insolvenzverwaltervergütung, disquotale Einlage, Gesellschafterbürgschaft

1. Für alle Steuerpflichtigen: Kosten für den Besuch einer Privatschule mit amtsärztlicher Befürwortung

Wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher...
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2. Für alle Steuerpflichtigen: Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuerpflichtigen Ersatzleistung

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 15.06.2023 unter dem Aktenzeichen VI R 33/20 besagt entgegen der...
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3. Für alle Steuerpflichtigen: Keine Liebhaberei bei Spitzensportlern

Mit Entscheidung vom 2.8.2023 hat das Finanzgericht Münster unter dem Aktenzeichen 9 V 1012/23 E...
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4. Für alle Steuerpflichtigen: Vermögende Tante als außergewöhnliche Belastung

Nach der reißerischen Überschrift muss zunächst einmal klargestellt werden, dass sich das Urteil des Finanzgerichts...
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5. Für GmbH-Gesellschafter: Mögliche Steuergestaltung vom Bundesfinanzhof abgesegnet, jedoch vom Gesetzgeber ausgebremst

Wahrlich ist dieser Beitrag keine leichte Kost, dennoch sollen die Hintergründe ausführlich und vollständig dargestellt...
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6. Für Unternehmer: Rückstellung für Insolvenzverwaltervergütung

Das erstinstanzliche Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in seiner Entscheidung vom 19.9.2023 unter dem Aktenzeichen 5 K...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

7. Für Kommanditgesellschafter: Keine Schenkung durch disquotale Einlage

Mit Urteil vom 11.7.2023 hat das Finanzgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 3 K 1288/21 entschieden,...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

8. Für GmbH-Gesellschafter: Berücksichtigung des Verlustes aus einer stehengelassenen Gesellschafterbürgschaft

Mit Urteil vom 20.6.2023 hat der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen IX R 2/22 bei der...
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Steuertermine Juli

10.07.2024
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer 
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer 

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.07. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Steuertermine August 2024

Vorschau
12.08.2024
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer 
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 15.08. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

15.08.2024
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 19.08. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

Juli 2024

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Juli ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 29.07.2024.