Wenn ein Kommanditist Schulden der Kommanditgesellschaft zahlt, so steht ihm gegen die Kommanditgesellschaft ein Ausgleichsanspruch zu. Dieser ergibt sich aus den Regelungen der § § 110 und 161 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB). Dieser Anspruch besteht neben einem eventuellen Einspruch aus gesetzlichem Forderungsüberhang, der sich ergeben kann, wenn der Kommanditist als Bürge in Anspruch genommen...Mehr lesen
Im Wege der Änderung der Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 16.9.2021 unter dem Aktenzeichen IV R 7/18 entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung entschieden, dass auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen...Mehr lesen
Mit Urteil vom 26.1.2022 hat das Hessische Finanzgericht unter dem Aktenzeichen 9 K 844/20 geurteilt, dass die am steuerlichen Übertragungsstichtag aufgrund eines Formwechsels einer Kommanditgesellschaft in eine GmbH nach § 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgestellten verrechenbaren Verluste des Kommanditisten seinen Gewinn aus der späteren Veräußerung der GmbH-Anteile nicht mindert. Der vorliegend erkennende Senat des Hessischen...Mehr lesen
Die gesamte Regelung des § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) dient dem Zweck, die aufgrund bestimmter Veräußerungsvorgänge aufgedeckten stillen Reserven steuerrechtlich nicht sofort zu erfassen, sondern sie auf eine Reinvestition zu übertragen. So auch bereits der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 9.7.2019 unter dem Aktenzeichen X R 7/17. Ausweislich der Regelung in § 6b Abs. 1...Mehr lesen
Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit der Norm in § 249 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) sind als Ausdruck eines handelsrechtlichen Grundsatzes ordnungsgemäßer Buchführung für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden. Zwar dürfen Ansprüche und Verbindlichkeiten aus einem schwebenden Geschäft in der Bilanz grundsätzlich nicht...Mehr lesen
Unter dem Aktenzeichen II R 8/22 muss der Bundesfinanzhof die Rechtsfrage klären, ob der zur Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchsrechts auf den Jahreswert einzusetzende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 8.7.2021 (Aktenzeichen 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,8 % anstelle der gesetzlich vorgesehenen...Mehr lesen
Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile, die „für“ eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Dies gilt vollkommen unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und...Mehr lesen
Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 22 Nummer 2 EStG Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn...Mehr lesen
Das erstinstanzliche Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 5.2.2018 unter dem Aktenzeichen 10 K 3153/16 entschieden, dass gegen den Ansatz einer zumutbaren Belastung, wie sie in der gesetzlichen Regelung in § 33 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorgesehen ist, keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. So die Meinung der Erstinstanzler. Dabei beziehen sich die erstinstanzlichen Richter...Mehr lesen
Der sogenannte Kirchensteuererstattungsüberhang ist geregelt in § 10 Absatz 4b Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bei der durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführten Vorschrift kommt es insbesondere auf den Zufluss der Erstattung an. Ein Erstattungsüberhang liegt insoweit vor, wenn die im Veranlagungszeitraum erstatteten Aufwendungen die geleisteten Aufwendungen übersteigen. Der Bundesfinanzhof ist aufgrund der Auslegung der Gesetzesvorschrift...Mehr lesen