Mandantenbrief März 2023

Kirchensteuererstattungsüberhangs, verfassungswidrig, Veräußerungsgeschäft, Verfassungsmäßigkeit, Verwaltungsanweisungen, Verfassungsmäßigkeit, Formwechsel, Beherrschungsidentität, Forderungsverlustes

1. Für alle Steuerpflichtigen: Zur Hinzurechnung eines Kirchensteuererstattungsüberhangs

Der sogenannte Kirchensteuererstattungsüberhang ist geregelt in § 10 Absatz 4b Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG)....
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Geschaeftsfrauen-am-Tisch-Planen

10. Für stille Gesellschafter: Zum Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung eines Forderungsverlustes

Wenn ein Kommanditist Schulden der Kommanditgesellschaft zahlt, so steht ihm gegen die Kommanditgesellschaft ein Ausgleichsanspruch...
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Justitia-Statue

2. Für alle Steuerpflichtigen: Ist die zumutbare Belastung verfassungswidrig?

Das erstinstanzliche Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 5.2.2018 unter dem Aktenzeichen 10 K...
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3. Für alle Steuerpflichtigen: Privates Veräußerungsgeschäft bei der Veräußerung eines Mobilheims

Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 1...
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4. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Bezahlte Werbung für den Chef ist steuerpflichtiger Arbeitslohn!

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 19 Abs....
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Mandantenbrief WBS Gruppe

6. Für Unternehmer: Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags bei der Reinvestitions-Rücklage nach § 6b Abs. 7 EStG

Die gesamte Regelung des § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) dient dem Zweck, die aufgrund bestimmter...
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7. Für Unternehmer: Zur Rückstellung für Altersfreizeit

Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit...
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Taschenrechner

8. Für GmbH-Gesellschafter: Nutzung von verrechenbaren Verlusten nach § 15a EStG nach Formwechsel einer KG in eine GmbH

Mit Urteil vom 26.1.2022 hat das Hessische Finanzgericht unter dem Aktenzeichen 9 K 844/20 geurteilt,...
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Steuertermine März

10.03.2023
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.03. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

 

Steuertermine April 2023

Vorschau
11.04.2023
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.04. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

 

Fälligkeit der Sozialversicherungs-
beiträge

März 2023

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für März ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 29.03.2023.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.