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WBS Gruppe

5. Für Immobilienunternehmen: Hausreinigung und die Folgen für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung

Kapitalgesellschaften sind Kraft ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. So ist es geregelt in § 2 Absatz 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist dabei der Gewerbeertrag, dies bedeutet: der nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn, vermehrt und vermindert um die sogenannten Hinzurechnungen oder Kürzungen. Mit...
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Mandantenbrief WBS Gruppe

4. Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Nebeneinander von Versorgungszahlungen und Geschäftsführergehalt

Bei einem Nebeneinander von Versorgungszahlungen und Geschäftsführergehalt nimmt das Finanzamt leider reflexartig eine verdeckte Gewinnausschüttung an. Doch ist dies in jedem Fall richtig? Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne der gesetzlichen Regelung in § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) sind bei einer Kapitalgesellschaft Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen zu verstehen, die durch das...
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3. Für alle Steuerpflichtigen: Erbschaften und Schenkungen sind gesunken

Mit der Pressemitteilung 281 aus 2023 hat das Statistische Bundesamt bekannt gegeben, dass sich das verschenkte Betriebsvermögen nach einem Spitzenwert im Jahr 2021 um mehr als die Hälfte halbiert hat, während die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2022 gegenüber 2021 um 2,6 % gestiegen ist. Die Pressemitteilung hat insoweit folgenden Inhalt: Im Jahr 2022...
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2. Für alle Steuerpflichtigen: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern

Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 35a Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 %, höchstens jedoch 4.000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die nicht Dienstleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG sind....
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1. Für alle Steuerpflichtigen: Erforderliche Zustimmungen des Bundesfinanzministerium bei Billigkeitsmaßnahmen

Mit Verwaltungserlass vom 5.7.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen Stellung dazu genommen, welche Mitwirkung des Bundesministeriums bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist, die von den Landesfinanzbehörden lediglich im Auftrag des Bundes verwaltet werden. Im Wesentlichen lassen sich dabei nachfolgende Punkte herausarbeiten, die interessant sind. Zunächst einmal stellt sich die Frage,...
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8. Für GmbH-Gesellschafter: Vorzeitige Ablösung einer Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung?

Vor dem Bundesfinanzhof muss dieser unter dem Aktenzeichen VIII R 17/23 klären, ob die vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, wenn die Ablösung aufgrund einer Krise der GmbH vereinbart wird und insoweit eine betriebliche Veranlassung besteht. Das erstinstanzliche Finanzgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 26.5.2023 unter...
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7. Für Erben: Gewährung einer Steuerbegünstigung für selbst genutzten Wohnraum

Ausweislich der gesetzlichen Regelung in § 13 Abs. 1 Nummer 4 c Satz 1 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) ist unter anderem der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland belegenen bebauten Grundstück im Sinne des Bewertungsgesetzes durch Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nummer 2 steuerfrei, soweit der Erblasser darin bis...
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6. Für GmbH-Geschäftsführer: Anscheinsbeweis für die private Kfz-Nutzung

Mit Urteil vom 8.12.2022 hat das Finanzgericht Köln unter dem Aktenzeichen 13 K 1001/19 entschieden, dass für Zwecke einer verdeckten Gewinnausschüttung auf Gesellschaftsebene der Anscheinsbeweis für die private Kfz-Nutzung eines an den Alleingesellschafter-Geschäftsführer überlassenen betrieblichen PKWs auch bei Vereinbarung eines Privatnutzungsverbotes besteht. Zum Hintergrund der Entscheidung, welche mittlerweile rechtskräftig geworden ist: Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung...
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5. Für Unternehmer: Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen

Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 227 der Abgabenordnung (AO) können die Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, zu denen auch Zinsansprüche gehören, ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles aus persönlichen oder sachlichen Gründen unbillig wäre. Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ist dabei eine Ermessensentscheidung nach § 5 AO,...
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4. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Minderung des geldwerten Vorteils beim Firmenwagen durch Parkplatzmiete

Es ist kein Geheimnis, dass die Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von zu besteuerndem Arbeitslohn im Arbeitsverhältnis führt. Steht dieser Fakt dem Grunde nach fest, stellt sich noch die Frage nach der Bewertung des geldwerten Vorteils. Dies geschieht...
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